Denn wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir.


Hebräer 13, 14


Bestattung

Ein geliebter Mensch ist gestorben – das tut weh, selbst wenn er schon alt war und vielleicht lange und schwer leiden musste. Noch tragischer ist es, wenn dieser Mensch plötzlich und unerwartet mitten aus dem vollen Leben gerissen wurde. Für die Angehörigen bedeutet das Trauer und Schmerz. Gleichzeitig stellen sich aber auch viele Fragen. Hier einige grundlegende Hilfen für Betroffene.
Was ist zu tun?
Setzen Sie sich zunächst mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung. Der Bestatter kümmert sich um alle Formalitäten und nimmt Ihnen Behördengänge ab. Das Bestattungsinstitut informiert auch unser Pfarramt und stimmt mit der Pfarrerin und der Friedhofsverwaltung den Termin für die Beerdigung/Trauerfeier ab.

Unsere Pfarrerin möchte Ihnen als Seelsorger auf dem schweren Weg des Abschiednehmens beistehen. Beim Tod eines nahestehenden Menschen fühlt man sich in aller Regel hilflos und ohnmächtig, vielleicht weil das Thema Tod nie laut ausgesprochen wurde. Deshalb führt die Pfarrerin ein Gespräch mit den Angehörigen. Dieses Gespräch dient auch der Vorbereitung der Beerdigung/Trauerfeier. Hilfreich ist dabei ein tabellarischer oder ausformulierter Lebenslauf des/der Verstorbenen.

Aussegnung
Wenn Sie eine Aussegnung des gerade verstorbenen Menschen zu Hause bzw. im Altenpflegeheim wünschen, rufen Sie bitte umgehend in unserem Pfarramt an. Ist der/die Angehörige in einem auswärtigen Krankenhaus oder Altenheim verstorben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Klinikseelsorger bzw. dem dortigen Pfarramt auf.

Gestaltung der Trauerfeier
Beerdigungs- und Trauergottesdienste sind in der Steiner Stephanuskirche grundsätzlich nur dienstags, mittwochs, donnerstags oder freitags um 14.00 Uhr möglich. In Ausnahmefällen auch samstags um 11.00 Uhr.

Der Sarg bzw. die Urne des/der Verstorbenen wird in der Leichenhalle aufgebahrt. Der Gottesdienst findet in der Kirche statt. Danach begibt sich die Trauergemeinde zur Leichenhalle. Für die Angehörigen sind Sitzplätze in der Halle vorhanden.
Wir würdigen den/die Verstorbene/n mit Worten des Gedenkens. Hier mit Blick auf den Sarg bzw. die Urne ist der Ort, von dem aus die Verstorbenen mit Nachrufen gewürdigt werden können. Die Lautsprecheranlage in der Leichenhalle ist so leistungsstark, dass auch außerhalb versammelte Trauergäste mithören können.
Von der Leichenhalle begleiten wir den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte.
Totengedenken im Gottesdienst
Nach der Bestattung erinnern wir uns in einem der folgenden Sonntagsgottesdienste (10.00 Uhr in der Stephanuskirche) noch einmal der/des Verstorbenen, nennen vor Gott ihren/seinen Namen und beten für die Angehörigen. Jeweils am Ewigkeitssonntag (Ende November) gedenkt unsere Gemeinde noch einmal besonders all derer, die im zurückliegenden Kirchenjahr verstorben sind.

Kann jemand, der nicht Kirchenmitglied war, kirchlich beerdigt werden?
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er im Todesfall auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Diesen Wunsch gilt es zu respektieren. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an uns bzw. an Pfarrerin Diekmeyer wenden.

Kosten
Kirchenmitgliedern entstehen keine Kosten für die kirchliche Bestattung. Wenn Sie uns dennoch eine freiwillige Spende zukommen lassen möchten, sind wir Ihnen dafür sehr dankbar.